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Pauline, Vertrag und Entscheidungen

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Wenn du also möchtest, gebe ich dir diese Gelegenheit und führe dich zu dir selbst. Du musst nichts anderes tun, als dich darauf einzulassen und mir und dir zeigen was du bist brauchst und wozu du bereit bist, um diese Erfahrung deines wahren Selbst zu machen?

Na, traust du dich? Wenn du dich traust, triffst du mich an der Fußgängerbrücke im Gewerbegebiet, die über die Autobahn führt. Der Landbus 12 S hat da seine Endstation. Steig da aus, komm über die Brücke, wie du dich zu kommen traust und gib dich in meine Hände und ich versuche dir die Gelegenheit zu geben weiter zu wachsen und zu lernen, kleine Pauline. Ich erwarte dich da um 23.10, denn um 23.00 ist der Bus an der letzten Haltestelle. Wenn, nicht, dann ist es schade, aber vor allem für dich. Ich bin gespannt....

Meine Finger zittern, das schwarze Papier mit der silbernen Schrift zittert, mein Herz rast und ich spüre die heiße Feuchtigkeit zwischen meinen Beinen unter der aufliegenden Plakette austreten, als ich mit dem Lesen fertig bin und mir die Worte und die darin enthaltene Aufforderung durch Körper und Seele dringt, ich weder Restschmerzen von gestern noch die Morgenkühle spüre, sondern nur ein Knäul warmer Glut in meinem Unterleib und ein hitziges Gefühl im Kopf, dass wie ein rötlicher Dunst meine Müdigkeit und Erschöpfung ganz vertreibt. Ich muss das nur lesen und schon drehe ich ab -- so einfach ist das. Frank weiß genau wie er mich herausfordern kann, welche Knöpfe gedrückt werden müssen, damit ich mich so fühle und das spüre, was ich gerade spüre und wie ich reagiere. Wie schon beim letzten Mal trifft er mich genau, ohne etwas zu verlangen oder zu bestimmen. Keine Drohungen, keine Anweisungen -- bloß eine Einladung und ein Angebot mich sozusagen zu begleiten und zuzuschauen, was ich erlebe und bin und mir die Gelegenheit gebend mich noch weiter, tiefer und dunkler geschützt und geführt zu erleben.

Natürlich brauche und genieße ich auf meine perverse Art und Weise den Zwang und die Gewalt, die mich zu Dingen und Erlebnissen bringt, die ich sonst nie gewagt hätte und das habe ich mir ja nun reichlich und zutiefst eingestanden -- ja, ja und nochmals ja. Aber das hier war und ist nun wieder noch einmal was ganz anderes, dass ich mit Thorsten und seine Sicht auf mich gar nicht teilen kann. Etwas, dass nichts mit ihm und seinen Forderungen und auch nicht mit den anderen zu tun hat. Frank spricht mich jenseits von all dem an und genießt, dass ich und wie ich reagiere und mich selber entdecke. Jedenfalls hat er das in Klein -- St. Pauli getan und mich von einer Situation in die andere geworfen, um mir selbst zu zeigen und mir zu beweisen, was alles an dunklem Verlangen und egoistischer masochistischer Lust auch ganz alleine in mir ohne Antrieb von außen steckt, wenn ich nur die Gelegenheit dazu bekomme. Und hier ist sie nun wieder -- eine Aufforderung, eine Herausforderung, der ich gar nicht entgehen kann und will und die ich nicht mit Thorsten und den anderen teilen werde.

Und so ist das auch keine wirkliche Frage, dass ich zu dem Zeitpunkt, den Frank angegeben hat, am anderen Ende der Fußgängerbrücke über die Autobahn sein werde. Ich muss rausfinden wann der Bus, die 12 S geht. Und was soll ich bloß anziehen, wenn ich nicht weiß, was er mir anbieten wird? Hmm.. dazu wird mir sicher heute auch noch was einfallen, noch ist ja Zeit. Jetzt aber muss ich den Gedanken und die Spekulationen verdrängen, denn wenn ich noch den anderen Umschlag durchsehen will, bevor Jonas die Kontrolle übernimmt, muss ich mich doch ein bisschen beeilen. Ich stecke das Blatt wieder in den schwarzen Umschlag, greife nach dem braunen DinA4 Umschlag, kriege sie Beine aus dem Bett, bis ich auf der Kante sitze und die Messingplakette zwischen meinen Beinen frei baumelt. Mühsam komme ich vom Bett hoch und gehe etwas wackelig zum Schreibtisch, lege die beiden Umschläge darauf ab, hole den Sattelhocker von unter seinem Tuch in der Ecke und benutze schon mit einer Art Vorfreude, nach dem Lesen und den Gedanken zu Franks Brief, das Gleitmittel auf dem kühlen blanken Stahl, der von dem Ledersattel auf dem Hocker aufragt.

Dann drehe ich mich um, schiebe den Hocker zurecht, stehe breitbeinig rittlings über ihm und lasse mich langsam in der Hocke runtergehend darauf hinab, bis ich den kalten Stahl an meinem Arsch spüre, er dann zwischen der Spalte an die Rosette vordringt und beiße die Zähne aufeinander, denn es tut immer weh am Anfang. Besonders ohne die Tabletten, aber viel weniger, als ich es von anderen Benutzungen her erwartet habe, gleitet aufdehnend penetrierend in meinen Körper und schiebt sich durch mein eigenes Gewicht, dass sich auf ihn herabsenkt, immer tiefer in meinen Unterleib. Der Stahlkolben verschafft sich zunehmend Platz in meinen Eingeweiden und dehnt mich kalt aus, während ich langsam angehaltene Luft auslasse und dann endlich den Ledersattel spüre, was bedeutet, dass ich den ganzen Stahl nun in mich aufgenommen habe und sich mein Körper einigermaßen sich ihm willig anpasst. Uffhh...nahhhnnh...nein, eigentlich geht es wirklich, so sehr bin ich nun daran gewöhnt auch mit dieser Votze zu dienen, dass es mir kaum noch etwas antut, es mir so zu machen, wie ich soll.

Ich spüre wie sehr mich diese wunderschöne stahlharte Zumutung ausfüllt und die Glut im Bauch und tiefer, die der Brief von Frank angefacht hat lässt kleine Flammen schlagen als meine Rosette das runde kalte Metall dehnend in mir fest umschließt und ich es beinahe mehr genieße als daran leide, nun wo der Anfangsschmerz verfliegt. Ja es war leichter heute als oft, aber ja, auch kein Wunder, wenn ich da dauernd zunehmend so beansprucht werde, oder? Ich schalte das Licht an meinem Schreibtisch neben meinem PC an und fange an mich mit den nackten Füssen auf dem Parkett hochzustützen, komme weiter rauf und beginne erst sanft und dann rhythmisch Schwanz und Sattel zu reiten, bis die Eigentümermarke, in meiner Kilt angebracht, beginnt mit den Bewegungen erst zu schwingen und dann zunehmend zu hüpfen, als ich ein Ficktempo aufnehme, dass mir Schmerz und Lust zugleich bereitet, aber mich auch nicht so sehr antreibt, dass ich vor eigener Geilheit, vergesse was ich eigentlich tun wollte und den braunen Umschlag vergesse. Ich öffne den Umschlag und ein ziemlich dicker Packen Papier und ein kleiner weißer Umschlag kommen zum Vorschein. Ohh,..ich muss vorsichtiger reiten, denn anders als an anderen Tagen zieht die Messingplakette, die ja erst seit gestern neu da unten baumelt und jagt mir unregelmäßige Impulse durch die herausgezogen gehaltene Klit, jedes Mal wenn die Plakette auf- und ab tanzt. Uhhnnnggnn.. ich muss vorsichtiger sein, sonst mache ich mehr mit mir, als ich, glaube ich, es darf.

Ok, also langsamer, aber es ist immer noch intensiv genug. Auf und ab bewegend nehme ich die Blätter aus dem Umschlag und sehe ein Blatt nach dem anderen durch und was ich sofort erkenne ist, dass es ein Vertrag ist, Regeln, die Thorsten mir ja auch schon angekündigt hat und die nach bestandener Prüfung unterschrieben werden müssen, um ab da zu bestimmen, wie ich zu leben habe und was ich zukünftig sein werde als Besitz und Eigentum von Thorsten und den anderen. So viele Regeln und Bestimmungen? Seite um Seite. Ich fange an zu lesen und merke, dass es mir mit jedem Satz, den ich da lese, auch nicht gerade leichter fällt ruhiger zu bleiben und spüre wie der Sattel unter mir von meinen eigenen, nun inzwischen beim Lesen endgültig laufenden, Votze einnässt und ich in dieser Nässe immer wieder schmatzend runterkomme, während meine Arschvotze fast schon gierig den harten Stahlpint, der da hinten in mir steckt, bedient. Ohh man, Ohh man...

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Vertrag zwischen Pauline Färber und Thorsten Leonhardt

(von Thorsten Leonhardt und Malte Godbersen gestaltet)

Vorbemerkungen und Erklärungen

Vorbemerkungen zum Vertrag und zum besseren Verständnis aller, die sich in Zukunft mit diesem Vertrag beschäftigen werden, ihn zur Kenntnis nehmen oder ihn lesen werden.

Vertrag zwischen Pauline Färber (nachfolgend die SKLAVIN oder „Ficksau" genannt) und Thorsten Leonhardt (nachfolgend der EIGENTÜMER oder Herr, Meister oder Gebieter genannt) zur Regelung ihres künftigen Lebens als reale, selbstgewählte, masochistische Leibsklavin.

Pauline Färber möchte hiermit betonen und festhalten, dass sie ausdrücklich um diese vertragliche Regelung ganz von sich aus darum gebeten hat, um ihre weitere Zukunft nach ihren Bedürfnissen und natürlichen Neigungen festzulegen. Pauline Färber bestätigt, dass sie volljährig, geschäftsfähig, und mündig und diese Vereinbarung, diesen Vertrag mit Thorsten Leonhardt, freiwillig, unbeeinflusst und darum bettelnd eingeht. Sie ist sich der Konsequenzen und dem, was für sie aus diesen Vereinbarungen folgt, vollständig bewusst und weiß, bei klarem Verstand, auf was sie da mit ihrer Unterschrift eingeht. Alle Bedingungen und Folgen, die sich daraus ergeben, nimmt sie bewusst und willig an und unterwirft sich dem, dem sie hiermit vor Zeugen zustimmt.

Pauline Färber bittet Thorsten Leonhardt ausdrücklich darum diesen Vertrag nach seinen Vorstellungen zu entwerfen, ihn nach den ihm von ihr bekannten Sehnsüchten, Bedürfnissen, Neigungen und ihrer Natur zu gestalten und ihn ihr vorzulegen, damit sie ihn unterschreiben und annehmen kann und bedankt sich sehr dafür, dass er sich die Mühe macht das zu tun. Pauline Färber wünscht sich, dass darin alles enthalten ist, was ihre Zukunft nach den Vorstellungen von Thorsten Leonhardt bestimmen wird.

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Grundsätzliche Erklärungen und Definitionen

§1 Pauline Färber wird nachfolgend im Vertrag nur „die SKLAVIN" genannt oder mit dem Namen bezeichnet, den sie sich selbst gewählt hat. „Ficksau". Pauline Färber, die SKLAVIN „Ficksau", versteht und akzeptiert, dass diese Bezeichnung sie von Abschluss des Vertrages an definiert und zu ihrem eigentlichen Namen wird.

§2 Thorsten Leonhardt wird nachfolgend im Vertrag nur als „der EIGENTÜMER" benannt und bestimmt ansonsten selber, wie er benannt werden will. Die aufgeführten Regelungen betreffen in erster Linie den EIGENTÜMER, wobei die Eigentumsrechte an andere Personen übertragen werden können und solche Personen, denen Rechte auf die SKLAVIN übertragen werden, sei es zur weiteren Erziehung oder Nutzung, werden als Besitzer bzw. Nutzer definiert. Grundsätzlich gelten alle Regeln gegenüber dem EIGENTÜMER auch gegenüber Besitzern und Nutzern und diese werden nur da explizit erwähnt, wo es im Rahmen der Regeln Besonderheiten aufgeführt werden.

§3 Der Vertrag betrifft die SKLAVIN und den EIGENTÜMER in Form einer D/s Beziehung im Sinne einer BDSM Beziehung zueinander. Die SKLAVIN definiert sich als masochistisch, submissiv, willentlich hörig, bedingungslos, ohne Einschränkungen, Tabus, oder festgelegte grenzen. Sie betrachtet sich selbst als verfügbares Eigentum des EIGENTÜMERs. Der EIGENTÜMER ist sich seiner absoluten Verfügungsmacht und der Verantwortung bewusst die SKLAVIN nach den Regeln des Vertrages mit sich bringt.

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Dauer, Bindung, Wirksamkeit und Gültigkeit des Vertrages

§4 Der geschlossene Vertrag und seine eingegangenen Regelungen sind unbeschränkt ab Unterschrift gültig und bleiben unbefristet bestehen.

§5 Dieser Sklavenvertrag gilt auf gegenseitigen Wunsch ganz ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder bis zum Ende des Lebens der SKLAVIN, es sei denn, er wird einseitig vom EIGENTÜMER gekündigt. Die SKLAVIN hat keinen Rechtsweg dagegen, wenn er vom EIGENTÜMER gekündigt wird.

§6 Die SKLAVIN hat keinerlei eigenes Recht, diesen bindenden, aber dennoch in weiten Teilen rechtsunverbindlichen, SKLAVEN-Vertrag zu kündigen. Die Bestimmungen dieses Vertrages werden zusätzlich auf Video aufgezeichnet und der komplette Vertrag dabei von der SKLAVIN unter Angabe von Namen, Alter und Adresse in die Kamera vorgelesen werden. Nach der gemeinsamen Unterzeichnung des Vertrages wird der Status des SKLAVIN für immer festgelegt und das Verhältnis gegenüber dem EIGENTÜMER dauerhaft.

§7 Der EIGENTÜMER kann die SKLAVIN jederzeit aus seinen Diensten entlassen, aber sie bleibt dennoch eine SKLAVIN, ein Objekt und Ware, die der EIGENTÜMER frei zu gleichen Vertragsbedingungen im Internet oder anderswo anbieten, versteigern und verkaufen kann oder die an einen anderen neuen EIGENTÜMER oder EIGENTÜMERIN oder an eine BIETERGEMEINSCHAFT übertragen werden kann.

§8 Der EIGENTÜMER hat das Recht, alle Rechte und Inhalte aus diesem Sklavenvertrags auf jede andere Person, männlich, weiblich oder divers- auf beliebige Zeit zu übertragen, wenn er dies wünscht, ohne die SKLAVIN zu fragen. Durch eine einfache Übertragung des Originals dieses Sklavenvertrages als Eigentumsurkunde wird diese Person dann zum uneingeschränkten EIGENTÜMER für den vorgesehenen Zeitraum.

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Vertragsänderungen

§9 Von der Unterschrift an, können die Bedingungen dieses Sklavenvertrags jederzeit nach alleinigem Ermessen des EIGENTÜMERS in beliebiger Weise geändert und ergänzt werden. Der EIGENTÜMER kann Freunde und auch Personen im Internet und seinem Umfeld um Vorschläge bitten, um den Sklavenvertrag insbesondere im Hinblick auf weitere Erziehung der SKLAVIN zu verschärfen, und solche Vorschläge, ohne weitere Zustimmung der SKLAVIN, umsetzen.

§10 Das einzige Original dieses Sklavenvertrages verbleibt beim EIGENTÜMER. Es wird keine Kopie für die SKLAVIN geben, da es als eine unangemessene Aufgabe für den EIGENTÜMER wäre, der SKLAVIN immer wieder eine Kopie der vorgenommenen Änderungen dieses Sklaven-Vertrages zur Verfügung zu stellen.

Es wird festgehalten, dass eine Kopie des Sklavenvertrags und/oder eine Kopie des Videos an eine Verteilerliste gesendet wird, die den möglichen Arbeitgeber, Freunde, Verwandte der SKLAVIN und öffentliche Adressaten enthält, falls der EIGENTÜMER beschließt das zu tun oder, den Vertrag zu kündigen oder es ihm gefällt das zu tun. Daher sollte es im wirklichen Interesse der SKLAVIN sein, dass der EIGENTÜMER den Sklavenvertrag nicht aus Enttäuschung und Unzufriedenheit kündigt.

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Rechtliche Hinweise

§11 Da dieser Vertrag keine rechtsbindende Wirkung hat, können von beiden Seiten die Regelungen, die der Vertrag enthält, weitestgehend nicht juristisch eingeklagt werden. Trotzdem fühlen sich beide Seiten ausdrücklich an den Inhalt gebunden und andere einzelne Teile der Bestimmungen des Vertrages, die den Verzicht auf Rechte und Erklärungen zu Freigaben oder Übertragungen enthalten, sind natürlich im jeweiligen Rahmen selbstverständlich rechtsverbindlich und werden noch einzeln so abgefasst, dass sie auch vor Gericht durchsetzbar wären. Um die nicht rechtlich bindenden Bestimmungen und Inhalte dennoch durchsetzen zu können, liefert die SKLAVIN dem EIGENTÜMER darüber hinaus willig die notwendigen Materialien und Unterlagen aus, um einen absoluten Gehorsam im Zweifelsfall erzwingen zu können oder erlaubt und verlangt die SKLAVIN von ihrem EIGENTÜMER sogar ausdrücklich und selbstbestimmt hiermit den Einsatz von Gewalt zur konsequenten Durchsetzung gegen sich selbst. Die Bereitstellung der wirkungsvollen Mittel, um die SKLAVIN unter Zwang setzen zu können, werden von ihr dem EIGENTÜMER freiwillig, bewusst und in Kenntnis der möglichen Folgen, genau zu dem beabsichtigten Zweck zur Verfügung gestellt, so wie sie grundsätzlich ihren Körper für gewaltsamen Zwang zur Ausübung verfügbar macht.

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Allgemeine Rechte und Grundregeln

§12 Die SKLAVIN verliert mit ihrer Unterschrift alle Rechte als Mensch. Die SKLAVIN verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte, die ihr als Mensch und Wesen zustehen würden. Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte und Zivilrecht. Darunter auch auf die unveräußerlichen Rechte auf Würde, körperliche Unversehrtheit, Privatsphäre und alle anderen verfassungsmäßige Rechte. Da wo sie auf sie angewandt werden sollen, nimmt sie sie nicht in Anspruch und bittet den EIGENTÜMER ausdrücklich darum dafür mit allen Mitteln zu sorgen, dass sie oder Dritte diese Rechte nicht auf sie hin zur Anwendung bringen. Die SKLAVIN gibt ihren Status als Mensch und Wesen willig, und ohne gezwungen zu sein, zum Zeitpunkt der Unterschrift ab und möchte als Objekt gesehen und verstanden werden, an dem ihr EIGENTÜMER allein Rechte hat, oder wie ein Tier ihres EIGENTÜMERS sein, aber unter Verzicht auf die Bestimmungen und Regelungen selbst des Tierschutzes. Die SKLAVIN wird diese Verzichte und Rechtsübertragungen öffentlich und klar bestätigend äußern, wer auch immer sie fragt oder diesen umfassenden Rechtsverzicht in Frage stellt.

§13 Die SKLAVIN hat kein Recht auf eigenes Eigentum. Das Objekt händigt dem Herrn sein kompletter Besitz und Verträge und alle Bank, Versicherungskarten, sowie alle Zugangsdaten, Passwörter zu sämtlichen geschäftlichen und privaten Zwecken, aus. Die SKLAVIN teilt dem Herrn alle LogIn Zugangsdaten für sämtliche Online-Shops und Portale etc. schriftlich mit.

§14 Darüber hinaus erteilt die SKLAVIN ihrem EIGENTÜMER hiermit rechtsverbindlich eine bedingungslose, unbegrenzt gültige, unwiderrufliche, zuweisbare Modellfreigabe zugunsten der Interessen des EIGENTÜMERS, die alle Bilder, Filme, Videos, Audioaufnahmen, öffentliche Aufführungen und Aufnahmen jeglicher Art von der SKLAVIN „Ficksau", ob lebensecht oder in irgendeiner Weise manipuliert, bearbeitet oder eingerichtet, sowie sämtliches, damit verbundenes Material, einschließlich Werbematerial, entweder faktisch oder fiktiv, umfasst.

§15 Die SKLAVIN verzichtet darüber hinaus weiterhin auf alle Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild, sowie auf die Rechte, die Produkte vor oder nach der Verwendung und Veröffentlichung zu inspizieren oder zu prüfen und sie verzichtet ebenfalls auf ihre möglichen Ansprüche auf Schadenersatz wegen eventueller psychischer Belastung durch die Veröffentlichungen im Besonderen und auf alle anderen materiellen Ansprüche jeglicher Art im Allgemeinen.

§16 Die SKLAVIN stimmt zu, dass solche Materialien, aus denen alle möglicherweise zu erzielenden Einnahmen dem EIGENTÜMER zufallen, zu diesem Zweck verkauft werden dürfen oder kostenlos beliebig verteilt oder kommerziell und unkommerziell ins Internet zur öffentlichen Präsentation, Nutzung und Zurschaustellung eingestellt werden dürfen.

§17 Die SKLAVIN befreit alle Personen gegenüber ihrem EIGENTÜMER von jeglicher Schweigepflicht und überträgt Vollmachten für alle Lebensbereiche an ihren EIGENTÜMER. Die SKLAVIN bevollmächtigt den EIGENTÜMER in allen Belangen des Lebens für die SKLAVIN rechtsverbindliche Verträge und Vereinbarungen einzugehen. Die SKLAVIN überträgt alle rechtlich relevanten Entscheidungen, die ihr Leben betreffen mit unbefristeter Vollmacht an ihren EIGENTÜMER.

§18 Die SKLAVIN verliert das Recht auf einen Vor- und Nachnamen und auf jede andere Identität, die ihr nicht von ihrem EIGENTÜMER angewiesen wird. Ab sofort wird sie von sich selbst nur noch in der dritten Person mit „SKLAVIN", oder einer Objektnummer, oder ihrem selbstgewählten Namen „Ficksau" oder einer zugeteilten Bezeichnung benannt.

§19 Die SKLAVIN ist dazu verpflichtet und bedingungslos bereit allen Anweisungen des EIGENTÜMERS, unverzüglich und ohne Widerworte, Folge zu leisten. Die SKLAVIN hat nicht das Recht sich gegen Anweisungen zu wehren.

§20 Es wird absolut KEIN Sicherheitswort (Safeword) für die SKLAVIN geben. Die SKLAVIN bittet nachdrücklich und aus tiefstem masochistischem Herz heraus darum, dass ihr jede Rücksicht oder Fürsorge verwehrt bleibt, sofern der EIGENTÜMER, von sich aus, sie nicht für unabdingbar in einer bestimmten begrenzten gefährdeten Situation hält.

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Daraus ergeben sich folgende Verpflichtungen und bindende Zusagen des Vertrages:

§21 Ausnahmslos gelten alle Regeln, für alle Situationen und Orte, zu einem jedem unbestimmten Zeitpunkt, sei es sowohl, wenn nur der EIGENTÜMER alleine anwesend ist oder es in Anwesenheit anderer Personen oder in der Öffentlichkeit ist.

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